Offener Brief & Antrag auf kollektive Niederschlagung der Nachforderungen in Bezug auf nicht gezahlte und nicht gestundete Studiengebühren

Offener Brief
des AStAs und Studierender sowie Ehemaliger
der Hochschule für Bildende Künste Hamburg
an den Hamburger SPD-Senat und die Bürgerschaft,
an alle Beschäftigten der HfbK Hamburg, sowie
an alle Vollstreckungsbehörden und die Medien

Hamburg, den 05. Juni 2013

Antrag auf kollektive Niederschlagung der Nachforderungen in Bezug auf nicht gezahlte und nicht gestundete Studiengebühren

Sehr geehrter Bürgermeister Olaf Scholz, sehr geehrter SPD-Senat, sehr geehrte Bürgerschaft Hamburgs, sehr geehrte Anna Neubauer und Martin Köttering als Leitung der Hochschule für bildende Künste, sehr geehrtes Verwaltungspersonal, sehr geehrte Professor_Innen, sehr geehrte Lehrbeauftragte und anderweitig Beschäftigte an der Hochschule für bildende Künste Hamburg, sehr geehrte Mitarbeiter_Innen der Vollstreckungsbehörden und sehr geehrte Pressevertreter_Innen,

Wie Sie unserer letzten Pressemitteilung vom 21. Mai 2013 (zu finden auf www.hfbk.de) entnehmen können, fordern wir die HfbK-Leitung sowie die Bürgerschaft auf, die Nachforderungen noch ausstehender Studiengebühren niederzuschlagen und die Aufträge an die Vollstreckungsbehörden zurückzuziehen.

In den letzten Monaten baten viele Studierende und Ehemalige den AStA um Hilfe, denn Sie hatten erneut Mahnungen oder bereits Vollstreckungsbescheide für ausstehende Studiengebühren in teils vierstelliger Höhe erhalten. Dies zum Teil selbst dann, wenn sie bereits in anderen Bundesländern wohnhaft waren oder als erziehende Eltern von solchen Maßnahmen besonders hart betroffen sind. Auf den Studierenden und Ehemaligen lastet nun erneut ein immenser existenzieller Druck.
Um diesen Druck von den Studierenden zu nehmen, fordern wir Sie hiermit alle auf, die Nachforderungen endlich auf Dauer kollektiv niederzuschlagen. Denn wie Sie selber gesagt haben:
“Studiengebühren sind sozial ungerecht und in Deutschland mittlerweile zum Auslaufmodell geworden” (Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD))1
»Wir finden auch nachgelagerte Studiengebühren nicht gut. Ganz einfach deshalb nicht, weil unsere Studierenden und Absolventen wenig Geld und Mühe haben, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Während und nach dem Studium.« (HfbK-Kanzlerin Anna Neubauer im Sinne der HfbK-Leitung)2

Neben der Tatsache, dass allgemeine Studiengebühren bereits Geschichte sind, gibt es vielschichtige Gründe die Nachforderungen niederzuschlagen:

- Die Studiengebühren würden – gesetzt ihrer rigorosen und erfolgreich forcierten Eintreibung – nicht mehr in die Haushaltsjahre fallen, für die sie eigentlich vorgesehen waren, sondern in das Haushaltsjahr 2013. Sie fehlen zur Zeit nirgends, da sie weder bereits verplant noch früher schon ausgegeben wurden.
Durch eine Niederschlagung entsteht den Hochschulen kein zusätzliches Finanzloch und ein altes ist nicht mehr zu füllen.

-Die Verwendung der Studiengebühren war zu Zeiten ihrer Erhebung zweckgebunden und müsste es auch heute sein.

-Die Studiengebühren dürften rechtlich gesehen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden.

-Da die Studierenden mit der Zahlung von Studiengebühren damals einen Beitrag zur Verbesserung der Lehre leisten sollten, ist rechtlich und moralisch fraglich, ob ein Einsatz der Nachforderungen für heutige Zwecke legitim wäre.

-Rechtlich gesehen, ist die Verfassungskonformität der Studiengebühren noch nicht und der nachgelagerten Studiengebühren nicht in allen Gesichtspunkten abschließend geklärt, und kann somit schwer als Rechtsgrundlage dienen.

-Auch die Betonung der Unentgeltlichkeit von Bildung im EU-Recht widerspricht weiterhin der Rechtmäßigkeit der erfolgten Einführung allgemeiner Studiengebühren.

-Zudem gibt es ein Menschenrecht auf Bildung.

-Viele Studierende hatten ihr Studium unter den Rahmenbedingungen der Unentgeltlichkeit begonnen und mussten davon ausgehen, dieses auch zu diesen Bedingungen beenden zu können. Diese Rahmenbedingungen während eines bereits begonnen Studiums zu ändern, widerspricht unseres Erachtens eindeutig dem Vertrauensschutzprinzip.

-Auch sehen wir die Gleichbehandlung gegenüber den Studierenden-Generationen, die noch vor 2007 oder wieder ab 2012 studiengebühren-frei studieren konnten und können, als ein wichtiges Argument für eine dauerhafte Niederschlagung noch ausstehender Forderungen.

-Rechtlich sehr fraglich ist auch, ob die Erhebung von Studiengebühren bei gleichzeitigen Befreiungsmöglichkeiten für bestimmte Gruppen, die nicht ans Einkommen gekoppelt sind, gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt.

-Vollstreckungsmaßnahmen zum Einzug von Bildungsgebühren sind aus unserer Sicht generell kein adäquates und legitimes Mittel. Sie stellen gerade bei finanziell schlecht gestellten Studierenden eine unbillige Härte dar.

-Zuletzt steht der bürokratische Aufwand zur Eintreibung der Nachforderungen in keinem Verhältnis zum Ertrag, weil sie meisten Nachforderungen ohnehin zu stunden wären und

-weil es viele neue Prozesse geben könnte, um offene Rechtsfragen zu klären.

Angesichts dessen sollte endlich ein Schlusstrich unter die Altlasten
gezogen werden und zwar nicht nur im Einzelfall, sondern kollektiv.

Deshalb fordern wir den SPD-Senat dazu auf, die Niederschlagung der Studiengebührennachforderungen zu veranlassen.

Da viele Einzelfragen rechtlich bis heute nicht geklärt sind, fordern wir die Vollstreckungsbehörden auf, die Eintreibung der Gebühren auszusetzen, bis diese Fragen geklärt sind. Sie würden sonst das Risiko eingehen, gegen Recht zu verstoßen. Die Hochschulleitung, die uns am 04.06.2013 auf unser Gesuch hin, die Aufträge an die Vollstreckungsbehörden bis zu weiteren Verhandlungen auszusetzen, per Email mitgeteilt hat: „(…) dass die laufenden Vollstreckungsverfahren nicht ausgesetzt werden (…)“ fordern wir noch einmal auf, auf eine Niederschlagung der Forderungen hinzuwirken und bis dahin zumindest ihre Aufträge an die Vollstreckungsbehördern zurückzuziehen. Das Verwaltungspersonal fordern wir auf in diesem Sinne zu handeln. Alle Lehrende und andere Beschäftigte der Hochschule bitten wir, uns in diesen Forderungen zu unterstützen und Beistand zu leisten!

Mit freundlichen Grüßen, der Studierendenausschuss, Studierende und Ehemalige der Hochschule für bildende Künste Hamburg am 05. Juni 2013

Mir einem großen Dank an die LandesAstenKonferenz Hamburg, die unser Anliegen unterstützt !
Zu finden weiter unten auf dieser Seite

Zu 1: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/auslaufmodell-bezahlstudium-hamburg-schafft-studiengebuehren-ab-a-786022.html
Zu 2: http://www.jungewelt.de/2013/05-25/053.php?sstr=boykott

Birte Kleine-Benne – 6 JUNI – Act, not represent.

Zum letzten Mal in diesem Semester:

Birte Kleine-Benne
Act, not represent.

Vortrag am 6.6.2013 um 18 Uhr in der HFBK (R213a/b)

When is political art political?
Why is political art political?
When is political art not political?
Which art is not political?
Is the art in the Royal Academy political?
Who is the most political artist in this political art exhibition?
Who is the most political artist of all time?
Aus: Gustav Metzger, Newsweek, Sept. 23, 1974, S. 11.

 

Ende 2011 zeigt der brasilianische Künstler Antonio Manuel in der New Yorker Americas Society seine erste Einzelausstellung in USA, überschrieben mit „I Want To Act, Not Represent!“. Der Titel der Ausstellung zitiert den Kunstkritiker Ronaldo Brito, der die Programmatik Manuels erster Soloshow 1966 in Rio de Janeiro pointierte: „I don’t want to represent, I want to Act.“ Während Manuel 1966 wie auch 2011 für den vielversprechenden, ja geradezu paradigmatischen Titel eher paradoxe White-Cube-kompatible Zweidimensionalitäten präsentiert, gehen einige seiner lateinamerikanischen Kollegen in den sechziger und siebziger Jahren eine produktive Verbindung mit polit-ökonomischen Diskursen ein und nehmen aktiv an sozialen Bewegungen und politischen Revolten teil (z. B. Tucumán Arde, 1968). Auch in Europa werden Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre kultur und gesellschaftskritische Experimente unternommen, die über wahrnehmungsorientierte und formale Untersuchungen hinausgehen und empirische, pragmatische und systemische Aspekte betonen, etwa 1974 das Ausstellungsprojekt „Art into Society, Society into Art“ am Institute of Contemporary Arts in London unter Leitung von Christos M. Joachimides, an dem u. a. Joseph Beuys, Hans Haacke und Gustav Metzger teilnehmen. Beuys hatte zu diesem Zeitpunkt schon die Deutsche Studentenpartei (1967) und die Organisation für direkte Demokratie durch Volksabstimmung (1971) mitgegründet und sich statt als „katalogisierender Büroangestellter“ (Buchloh nach LeWitt über angloamerikanische
Konzeptkünstler) als „Kodierer“ und „Organisator“ (Ramírez), vielleicht auch als Hacker von
Bedeutung ausprobiert.
Dieser nur kurze kunsthistorische Anriss soll als Impuls und als Indiz dienen, dass zur prononcierten Frage der Hamburger Veranstaltungsreihe 2012/2013 „Wer spricht und wer handelt?“ erste Untersuchungen und auch Untersuchungsergebnisse in der Kunst und durch die Kunst vorliegen könnten, dass hier in den letzten Jahrzehnten in heterogenen Formen der Entstehung, Erscheinung und Etablierung konzeptualisiert, kontextualisiert und institutionskritisiert wurde – und noch immer wird, dass auch in der ästhetischen und politischen Theorie die gesellschaftliche Verortung von Kunst problematisiert, Handlungskompetenzen thematisiert und Ideologien dekonstruiert wurden – und noch immer werden. Im Zusammenspiel künstlerischer Fallbeispiele aus jüngerer Vergangenheit und Gegenwart mit Hinweisen aus der Kunstgeschichte, Kunsttheorie, Ästhetik und politischen Theorie soll mein Vortrag diese Einzelindizien zusammenführen und in einem nächsten logischen Schritt die potentiellen Folgen für die Curricula an Kunsthochschulen und Universitäten aufwerfen – sofern die operativen Aspekte künstlerischer Praktiken eingeschlossen werden, bei denen es sich statt um Gemälde, Skulpturen oder Installationen um Operationen und Dispositive handelt, „die sich mit Existenzstrategien verschachteln“ (Bourriaud), die statt auf Oberflächen im Maschinenraum stattfinden, die in gesellschaftliche Protokolle eingreifen, prozessuntersuchend und prozessgestaltend,
unvorhersagbar, risikoreich und undiszipliniert sind bzw. sein werden.

Pressemitteilung des AStAs der HfbK – Trotz Abschaffung der Studiengebühren droht weiterhin die Zwangsvollstreckung

21. Mai 2013

Boykott 2013

Studiengebühren abgeschafft?
Studierenden der Hochschule für bildende Künste (HfbK) droht trotzdem die Zwangsvollstreckung

Endlich sind Studiengebühren bundesweit – zumindest für ein universitäres Hauptstudium – zum Auslaufmodell erklärt worden. Ende April hatte sogar der Bayerische Landtag die Campusmaut gekippt. Niedersachsen folgt wahrscheinlich nächstes Jahr. Dieser große politische Erfolg ist vor allem den jahrelangen studentischen Initiativen und Protesten gegen die Studiengebühren zuzuschreiben. Doch anstatt Gratulationen drückt die HfbK-Leitung Mahnbescheide in die Hände ihrer Student_innen. Fristen binnen 14 Tagen beten mit horrenden Summen zur Kasse. Sabotierende peu-á-peu-Sendungen von Mahnungsbescheiden erschweren kollektives Organisieren, ebenso auflauernde Gerichtsvollzieher und Konten-Pfändungen –
die Student_innen der HfbK setzen sich jedoch weiterhin zur Wehr!
Dabei sah es ab Ende 2011 noch nach einer einvernehmlichen Lösung aus: Unmittelbar nachdem die Studiengebühren in Hamburg zum Sommersemester 2012 komplett abgeschafft wurden, setzten sich HfbK-Leitung und Studierendenvertretung gemeinsam an einen Tisch um ein alternatives Stundungsmodell zu erarbeiten. 2013 ist das Gedächtnis der Leitung diesbezüglich lückenhaft. (i)

Im 3. Semester nach Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Hamburg droht den Zahlungsverweiger_innen der Hochschule für bildende Künste (HfbK) nun wieder die Zwangsvollstreckung. Hintergrund ist laut HfbK-Präsidium eine Haushaltsprüfung der HfbK-Finanzen durch den Landesrechnungshof. Dieser habe in einem Bericht die Hochschul-Verwaltung gerügt, die ausstehenden Studiengebühren nicht konsequent genug und unter Androhung von Exmatrikulationen (ii) eingetrieben zu haben.
Der lang anhaltende Boykott der Studiengebühren, zu dem der AStA der HfbK zum ersten Mal 2007 aufgerufen hatte, wurde durch die Studierenden über Jahre hinweg aufrechterhalten. Auch die Zahlen des Landesrechnungshofes belegen diese Entschlossenheit: noch im Jahre 2009, als vom schwarz-grünen Senat das Modell der nachgelagerten Studiengebühren eingeführt worden war, boykottierten 60% der Studierenden der HfbK die Studiengebühren. (iii) Ein klares Zeichen gegen Allgemeine Studiengebühren, das bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte.
Mit den so genannten „nachgelagerten“ Studiengebühren ist in Hamburg ein Modell erschaffen worden, bei dem die Wohnungsbaukreditanstalt vorwiegend unvermögenden Studierenden einen Kredit gewährte, der durch einen einfachen Stundungsantrag bei den Hochschulen beantragt wurde. (iv)

Die Studentin Marion Meier.* erinnert sich:
„Wir haben damals boykottiert und boykottieren auch heute, weil die
Zahlungsverweigerung für uns ein klares politisches Statement gegen Bildungsgebühren
ist. Für mich gehören jegliche Bildungsgebühren auf den Müllhaufen der Geschichte!
Das gilt für nachgelagerte Studiengebühren genauso wie für Langzeitstudiengebühren, für
rückzahlungspflichtiges Bafög wie für Bücher- und Materialgeld, bzw. so genannte
Sondergebühren (v) in Universitäten – und in Schulen sowieso!“

Die HfbK-Leitung zeigt sich nun einlenkend – allerdings nicht gegenüber ihren eigenen Studierenden – sondern gegenüber dem Landesrechnungshof. Diese hat zugesagt, das Eintreiben der ausstehenden Studiengebühren nachzuholen. So trudelten in den letzten Wochen bei vielen Studierenden oder Ehemaligen der HfbK, Androhungsschreiben zur Zwangsvollstreckung der „Kasse Hamburg“ ein.
Es stehen teilweise vierstellige Forderungen im Raum.

Der jetzige AStA der HfbK wird im Bezug auf die Nachforderungen nicht einlenken, sondern die Studierenden bei ihrem fortgesetzten Boykott unterstützen.

„Wir haben uns als Neustudierende mit der Geschichte des Widerstands an der HfbK
befasst und wollen mit der weiteren Unterstützung des Boykotts der Studiengebühren im
Jahre 2013 auch darauf hinweisen, dass wir die derzeitigen Diskussionen des
Wissenschaftsrates über eine Wiedereinführung von Studiengebühren – nach dem
schwarz-grünen Hamburger Modell – niemals akzeptieren werden!“, so der AStA der
HFBK*

Student Timo Janssen* meint:
„Studiengebühren sind Geschichte und fallen nicht mehr in das Haushaltsjahr 2013. Wer
wie der Landesrechnungshof in seiner Rüge zur Eintreibung der Gebühren von einer
Ungleichbehandlung (vi) spricht, sollte feststellen können, dass vielmehr eine
Ungleichbehandlung vorläge, wenn die Studierenden von damals im Gegensatz zu den
Studierenden vor ihnen oder denen von heute Studiengebühren entrichten sollten. Es
wäre also vielmehr darüber nachzudenken, den Studierenden von damals ihre Kredite zu
erlassen oder gar die Gebühren zurückzubezahlen!“

Der Erlass würde zudem das jahrelange und intensive Engagement der Studierenden gegen verfassungsparadoxe (vii) Studiengebühren und für faire Bildungspolitik entschädigen und ist das Mindeste, was zu erwarten ist!

Die Studierendenschaft der HfbK fordert daher, dass die Bürgerschaft sowie die HfbK-Leitung die Nachforderung der Studiengebühren niederschlagen und die HfbK dementsprechend ihre Aufträge an die KASSE Hamburg zurückzieht! Bis es soweit ist, werden die Studierenden der HfbK weiter boykottieren.

PM AStA der HfbK vom 21. Mai 2013

*Namen geändert

Pressekontakt
Allgemeiner Studierendenausschuss
der Hochschule für bildende Künste Hamburg
Pressehandy: 0176-28096379
asta@hfbk.de

i
Das Modell sah die Stundung nach Landeshaushaltsordnung (§ 59 LHO) vor. Auf Grund unbilliger Härte, deren Definition im Ermessensspielraum der Hochschulen liegt, können diese Studiengebührenforderungen jederzeit unterlassen. Bei den Verhandlungen hatte die HfbK diese Stundungsmöglichkeit allen Boykotteur_innen mit mehr als einem Semester zurückliegenden Zahlungsaufforderungen zugestanden. Ferner hatte sie zugesagt, die Forderungen nach 10 Jahren fallen zulassen. Bei der Regelung muss wie beim HmbHG ab einem Jahreseinkommen ab 30.000-€ brutto zurückgezahlt werden. Die Zinserhebung, mit 2% über dem Basiszins, beginnt allerdings direkt nach dem Studium. Diese Stundungsmöglichkeit kann normalerweise ohne Frist jederzeit in Anspruch genommen
werden.

ii
Der Landesrechnungshof hat zur Begründung seiner Rüge seine Hausaufgaben nicht gemacht. Denn die Boykottierenden der HfbK wurden 2007 zunächst exmatrikuliert. Und zwar rechtswidrig. Nach Gewinn der Klagen dagegen wurden sie deshalb wieder immatrikuliert. Mit der CDU-GAL Koalition im Sommersemester 2008 wurden die Exmatrikulationen zur Durchsetzung der Zahlung dann ohnehin abgeschafft.

iii
Die HfbK hat nie aktuelle Zahlen herausgegeben. Bis heute nicht. Nach dem Bericht des
Landesrechnungshofes ist daher davon auszugehen, dass es sich immer noch um eine große Anzahl Boykottierende handelt.

iv
Studierenden in Hamburg wurde die Möglichkeit eingeräumt bei den Hochschulen einen
Stundungsantrag zu stellen. Durch Unterschreiben des Stundungsantrages wurden die anfallenden Studiengebühren durch die Wohnungsbaukreditanstalt (WK) vorgestreckt und die Daten der Studierenden automatisch an die WK weitergegeben, damit diese später die Rückzahlung des Kredites veranlassen konnte. Die auf diesem Wege beantragten Kredite sind nur für die Zeit des Studiums + zwei Semester zinsfrei. Ab einem Jahreseinkommen von 30.000€ brutto (ca 1600,-€ netto im Monat) fallen Zinsen in Höhe von 2% über dem Basiszinssatz an, wenn die Studiengebühren nicht mit dem erreichten Jahreseinkommen auf einen Schlag zurückgezahlt werden. Außerdem gelten die Kreditmöglichkeiten bei
der WK nur für Studierende im Erststudium in der Regelstudienzeit und für EU-Bürger_innen.

v
Für bestimmte Leistungen, wie sie der Wissenschaftsrat auch einführen will.

vi
Der Landesrechnungshof schreibt in seinem Bericht zur Überprüfung der Haushaltslage zu den nicht gezahlten Studiengebühren, die HfbK hätte „unter dem Aspekt der gebotenen und von Senat und Bürgerschaft ausdrücklich intendierten Gleichbehandlung der Studierenden (…) auf die Durchsetzung ihrer Forderungen hinwirken müssen.“

vii
Es laufen immer noch zahlreiche Widersprüche und Klagen gegen Studiengebühren, da diese rechtswidrig sind. Sie verstoßen nicht nur gegen das Grundgesetz, in dem es heißt, dass Bildung uns Wissenschaft frei sind, sondern auch gegen EU-Recht. Vor allem verstieß die Erhebung der Studiengebühren bei Studierenden, die bereits vor 2007 ihr Studium begonnen hatten gegen das Vertrauensschutzprinzip, welches bei gesetzlichen Änderungen normaler Weise eine Übergangsregelung vorsieht. Dies gilt auch für Studierende, die vor dem Wintersemester 2008/2009 ihr Studium angefangen haben und für welche die 500,-€ Regelung mit all ihren Befreiungsmöglichkeiten besteht. Daneben gibt es zahlreiche Einzelfälle, die wegen hochschulpolitischen Engagement befreit werden können.

Dagmar Danko — 23 MAI — Kunstbetrieb, Arbeitsteilung und Kooperation

Vortrag am 23. Mai von

Dagmar Danko

19 Uhr HfbK Lerchenfeld 2 213a/b

Im Kunstbetrieb spielen Arbeitsteilung und Kooperation eine wichtige
Rolle: Künstler schaffen Werke, die durch Vermittler in Galerien und
Museen, Buchhandlungen und Musikläden, offline und online verbreitet
werden, sodass Betrachter, Leser und Hörer diese rezipieren können.
Der US-amerikanische Soziologe Howard S. Becker lenkt den Blick
darauf, dass Arbeitsteilung und Kooperation auch beim Kunstmachen
entscheidende Faktoren dafür sind, wie das Werk am Ende des
Schaffensprozesses aussieht. Bei ihm ist der Künstler kein ‚einsamer
Schöpfer’, sondern lediglich ein Akteur unter vielen, der am Werk
beteiligt ist. Die soziale Organisation des Kunstmachens läuft auf ein
doing art together hinaus.

Juliane Rebentisch — 26 APRIL — Erfahrung und Entgrenzung

Am 26. April zu Gast:

Juliane Rebentisch
Erfahrung und Entgrenzung

Entgrenzung und Erfahrung sind Begriffe, die in den letzten Jahren ins Zentrum kunsttheoretischer Debatten um das Verständnis der Gegenwartskunst gerückt sind. Nun konzentriert sich der eine der beiden Begriffe, der der Entgrenzung, eher produktionsästhetisch auf die neuartigen Formen, die die Kunst seit den sechziger Jahren annimmt, während der andere, der der Erfahrung, eher rezeptionsästhetisch die Wirkungen fokussiert, die von der Kunst ausgehen. Der Vortrag wird jedoch zeigen, wie eng beide Diskussionen miteinander verzahnt sind. Anhand von zwei besonders einflussreichen Texten – Umberto Ecos „Die Poetik des offenen Kunstwerks“ und Rüdiger Bubners „Über einige Bedingungen gegenwärtiger Ästhetik“ soll dieser Zusammenhang näher erhellt werden.

Juliane Rebentisch ist Professorin für Philosophie und Ästhetik an der Hochschule für Gestaltung in Offenbach am Main. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Ästhetik, Ethik, politische Philosophie. Veröffentlicht hat sie u.a.: Ästhetik der Installation (Suhrkamp 2003)/Aesthetics of Installation Art (Sternberg 2012); Kreation und Depression. Freiheit im gegenwärtigen Kapitalismus (hg. mit Ch. Menke, Kadmos 2010); Die Kunst der Freiheit. Zur Dialektik demokratischer Existenz (Suhrkamp 2012).

Judith Siegmund — 28 JAN — Kann Kunst heute politisch sein?

Am 28. Januar begrüßen wir – diesmal in Raum 11:

Judith Siegmund
Kann Kunst heute politisch sein?

Die Autonomieforderung, mit der die Kunst sich aus vielerlei Gründen bis
heute konfrontiert sieht, bietet einen engen Rahmen, innerhalb dessen sich eine politische Wirksamkeit der Kunst ausloten lässt. Dem steht der Anspruch einiger KünstlerInnen gegenüber, durch ihre Arbeiten eine direkte politische Wirkung auszuüben.

Judith Siegmund möchte zunächst einige Theorien der Politikfähigkeit autonomer Kunst vorstellen und dann zu der Frage kommen, ob sich im Ganzen das Szenario der Kunst im Verhältnis zum Gesellschaftlichen verschoben hat, so dass eine grundsätzlich neue  Beschreibung notwendig wird. Eine solche Beschreibung würde der Kunst einen größeren Spielraum im Politischen zugestehen. Dies wiederum verändert den Begriff ihrer Autonomie.

Judith Siegmund, geb. 1965, arbeitet als Künstlerin und Kunsttheoretikerin und lehrt an der Universität der Künste in Berlin. Ihre Arbeit ist partizipatorisch angelegt. Protagonisten und Protagonistinnen ihrer Projekte sind oft Menschen, die in gesellschaftlichen Randzonen leben, die über ihre Schicksale, Lebenssituation, Träume, Hoffnungen und Ängste berichten. Die Künstlerin verwendet dabei verschiedenen Medien, wie Fragebögen, Interviews, Videoaufnahmen, Transparente. Neben zahlreichen Ausstellungsbeteiligungen hält Judith Siegmund regelmäßig Vorträge und publiziert Texte im Bereich Ästhetik / Phänomenologie der Kunst / politischer Theorie sowie über Kunsttheorie und -praxis. Ihre Monografie „Die Evidenz der Kunst. Künstlerisches Handeln als ästhetische Kommunikation“ erschien 2007 im Transcript Verlag, Bielefeld.
Den Vortrag begleitend haben wir unseren Semesterapperat weiter bestückt!

 

Jens Dietrich — 17 JAN — Aussetzen und Überschreiten

Am 17. Januar geht es weiter:

Jens DietrichAussetzten und Überschreiten

Es wird um das Verhältnis von Kritik und Praxis, von Bewertung aus der
Distanz und Partizipation als sich gegenseitig bedingende Vorgänge gehen.

Darum, dass es zur Analyse einer gesellschaftlichen Situation notwendig ist,
die Positionen und Absichten der beteiligten Akteure im sozialen Feld
nachzuvollziehen. Und dass es wiederum für diese Rekonstruktion grundlegend

ist, den eigenen Standpunkt temporär auszublenden, um dann im Moment
der Aufführung eine neue Situation zu schaffen, in der die Widersprüche
des repräsentierten Konflikts nachvollziehbar werden und eine Positionierung
des Zuschauers provozieren.
Konkret wird das International Institute of Political Murder erläutert, die
sich mit dem ruandischen Genozid, der rumänischen Revolution und dem
russischen Kunst-Religion-Konflikt beschäftigten.

Kein Masterplatz für dich!

Im Zuge der Bologna-Hochschulreform wurde auch an der HFBK ein kunstspezifisches Bachelor-/Mastersystem eingeführt. Die Umstellung auf das neue System geht an vielen Universitäten mit Anwesenheitspflicht, einer bestimmten Stundenanzahl „Workload“, enormer Effizienzdruck, der Selektionsschranke (fast schon Aussiebung) zwischen  Bachelor und Master und vielen anderen Aspekten einher. Die erhofften Ziele der Umstellung (Mobilität, geringere Abbrecherquoten, qualifizierte Berufsfrüheinsteiger, u.a.) wurden größtenteils nicht erreicht und überall wird der Ruf nach Abschaffung laut.
Aktuell thematisieren wir in der Studierendenschaft, als auch mit den Professor_innen und dem akademischen Mittelbau im Senat: „Was hat das alles mit Kunst zu tun?“

Die Fakten an der HFBK

Bisher fordert das BA/MA-System an der HFBK das Sammeln von Credit Points, die bestimmten Modulen entsprechen müssen. Die Regelstudiendauer wurde auf acht (BA), bzw. vier (MA) Semester begrenzt. Es entsteht nicht nur Zeitdruck, sondern auch  Leistungsdruck: Der Übergang von BA auf MA ist keine Fortsetzung, sondern ein Wettbewerb. Aktuell können die Professor_innen jedes Jahr nur zwei Masterplätze vergeben. Dazu ist es fast unmöglich, einen Master an einer anderen deutschen Kunsthochschule zu machen: der Großteil der Hochschulen hat sich gegen das BA/MA-System entschieden! Eine Anwesenheitspflicht gibt es bisher noch nicht. Dieses Prinzip könnte sich aber bald schon verselbstständigen.
Das BA/MA System verfolgt – auch an der HFBK – den Gedanken einer effizienteren, abprüfbaren, unkritischen Elite-Ausbildung. Es bewirkt einen schleichenden Prozess der Einmischung wirtschaftlicher Interessen in die ehemals freie und unabhängig Bildung. Die Entwicklung zu BA/MA resultiert in mehr Abschlüssen und weniger Bildung.
Daran muss etwas geändert werden!

Zur künstlerischen Realität

All dies wird in keiner Weise den unzähligen individuellen Arbeitsweisen, Präferenzen und Notwendigkeiten einer Kunsthochschule gerecht!
Wo passt Kunst mit Effizienz zusammen? Wo mit Kontrolle? Lässt sich die Qualität eines Künstlers überhaupt bestimmen? Wie kann es sein, dass die Studienzeit für alle Studierenden standardisiert ist, unabhängig von Studienfach und persönlichem Entwicklungsgrad? Von älteren Studierenden lernen Neuanfänger_innen vieles schneller – warum diesen Teil eines Wissenspools absondern, bevor die Jüngeren von ihm profitieren konnten? Entsteht durch das wachsende Übermaß an minderer Qualität nicht auch ein schlechter Ruf für eine Hochschule und kann dieser durch eine kleine Masterelite überhaupt wieder kompensiert werden?
Ein Kunststudium lässt sich nicht in Credits umrechnen und ist schwierig auf acht bzw. vier Semester zu begrenzen. Vielmehr fordert das Studium eine reflektierte selbstbestimmte Studiendauer! Unsere künstlerische Zukunft ist ohnehin schon von Wettbewerb und Konkurrenz geprägt, warum dies zusätzlich in der Kunsthochschule fördern und begünstigen?

Forderungen / Ideen

Die Abprüfbarkeit durch Credit Points muss wieder abgeschafft werden. CP belasten das Verhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden. Als zwischen geschaltetes Kontrollinstrument zerstören sie beiderseits das Vertrauen und das Interesse in die Lehre.
Ist es möglich, den Bachelor-Abschluss als Vordiplom zu handhaben und fließend in den Master übergehen zu lassen? BA und MA könnten als ein Studienprogramm gesehen werden, wie es zum Beispiel in Stockholm der Fall ist.
Für alle Bachelor-Absolvent_innen, welche an der Schule ihren Master machen möchten,
muss es ausreichend Masterstudienplätze geben. Bachelor ist nicht gleich Diplom und wird es auch nie werden. Erst mit der Studiendauer von Bachelor UND Master ist man angehend so weit, einen künstlerischen Abschluss machen zu können.
Es gibt noch viel mehr Änderungspotential, über das wir alle gemeinsam nachdenken
müssen.

Für alle:
Wer sich in einer Arbeitsgruppe (bestehend aus Professor*innen, akad. Mittelbau und Studierenden) beteiligen möchte, bitte beim AStA melden. Das nächste Treffen der AG wird voraussichtlich stattfinden am: 10. Januar 2013 um 15 Uhr
Derzeit diskutiert die AG über die Situation an der HfBK und will dafür keine kurzfristige Lösung suchen, sondern die Thematik hochschulweit öffnen und zur Diskussion stellen.
Wer sich aktiv an der Überdenkung und Umstrukturierung des Systems beteiligen möchte: Bitte zur AG kommen!

Die Vertreter_innen der Studienschwerpunkte
und der AStA der HfbK

Gitte Bohr — 23 NOV — Kunst, Kritik, Stadtpolitik

am 23. November zu Gast:

Gitte Bohr
Club für Kunst und politisches Denken

Kunst, Kritik, Stadtpolitik

Nach der dritten Welle der Institutionskritik, in der sich Diskurshoheit auf Kunstinsitutionen verschob und diese zu den kritischen Organen ihrer selbst wurden, stellt sich die Frage der künstlerischen Positionierung und Autonomie neu. Die Integration kritischer Diskurse in Bereiche der Kultur- und Stadtpolitik hat es inzwischen schwer gemacht, sich antagonostisch gegenüber stehende Positionen überhaupt noch aufzuzeigen. So findet in Berlin gerade ein -durch die städtische Raumpolitik verschärfter- Prozess statt, in dem Künstlerinitiativen, Berufsverband und Gewerkschaft existentielle Fragen an die städtische Politik adressieren. Die Stadt reagiert mit Partizipationssymbolik und versucht, Künstler mit Hilfe von PR-Agenturen und Strategieentwicklern in eine neoliberale Stadtpolitik einzubeschließen. Die Notwendigkeit von Orten autonomer Kritik scheint sich so auf’s Neue zu bestätigen.
Gitte Bohr ist in einer schier unübersichtlich florierenden Szene von unabhängigen Projekträumen, Produzentengalerien und Künstlerinitiativen in Berlin einer der wenigen Orte, die sich ausschließlich der Präsentation kritischer Kunst widmen und der einzige, der sich explizit politisch verortet. Wir versuchen, die Galeriematrix zu überwinden, die sich als normalisierende Kraft selbst in Kunstorten breitmacht, die von einer Transition von Alternative Space zu Commercial Gallery nicht einmal träumen können. Gitte Bohr versucht Präsentationsstandards zu entgrenzen und die Diskussion über Kunst oder mit Kunst über brennende Probleme unserer Zeit ins Zentrum zu setzen.